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1849
Erlass zur Errichtung einer Siegener Handelskammer

Der „Allerhöchste Erlass“ zur Errichtung einer Handelskammer für den Kreis Siegen, unterzeichnet von Wilhelm IV. datiert vom 25. Mai. Der preußische König erweist sich als Befürworter der Kammern. Es gilt fortan die Verpflichtung, die Interessen der gesamten gewerblichen Wirtschaft zu vertreten und nicht dem Druck einzelner Branchen nachzugeben.

An der ersten, vom Landrat des Kreises Siegen einberufenen Versammlung zur Wahl der Mitglieder der Handelskammer wurden in einem zweistufigen Verfahren elf Mitglieder der Handelskammer und sechs Stellvertreter gewählt. Die Zusammensetzung des Gremiums spiegelt sowohl die räumliche als auch die gewerbliche Struktur des Kreises wider. Am 15. Oktober tagt die erste Vollversammlung der neuen IHK mit elf Mitgliedern. Der Siegener Textilfabrikant und Kommerzienrat Martin Neff wird zum ehrenamtlichen Vorsitzenden gewählt.


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