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1897
Weitgehende Unabhängigkeit für Handelskammern

Die Novelle zum preußischen Handelskammergesetz gewährt den Handelskammern eine weitgehende Unabhängigkeit. Der Rahmen der staatlichen Aufsicht geht nicht über die heutige Rechtsaufsicht hinaus. Mit dem „Handwerkergesetz“ wurde den Handwerkskammern die Regelung der Lehrlingsausbildung übertragen. Es wird grundlegend für die duale Berufsausbildung sein, an der sich die Industrie orientiert.
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