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1934
“Gleichschaltung“ auch für die Industrie- und Handelskammern

Kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten greift die „Gleichschaltung“ auch auf die Industrie- und Handelskammern über: Sie werden fortan dem Reichswirtschaftsministerium unterstellt. Die Vollversammlungen werden zu Beiräten mit beratendem Charakter. Der Weg zur Abschaffung der Selbstverwaltung ist damit frei.


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