Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai schafft in vielen Fragen der Wirtschaft Rechtssicherheit. Das Grundgesetz ordnet das Recht der Wirtschaft der konkurrierenden Gesetzgebung zu. Auf diesem Gebiet hat – mit wenigen Ausnahmen – damit der Bund das Gesetzgebungsrecht.
Der Deutsche Industrie- und Handelstag wird wiedergegründet (ab 2001: „Deutscher Industrie- und Handelskammertag“; ab 2023: die „Deutsche Industrie- und Handelskammer“).
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